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Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.

Freie Software. Was ist das?

Diese Seite wird vom Licensing & Compliance Lab der Free Software Foundation betreut. Sie können unsere Bemühungen mit einer Spende unterstützen. Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde? Besuchen Sie bitte unsere weiteren Ressourcen zur Lizenzierung oder wenden sich an uns unter <licensing@fsf.org>.

Freie-Software-Definition

Die Freie-Software-Definition soll verdeutlichen, welche Kriterien ein einzelnes Softwareprogramm erfüllen muss, um als Freie Software betrachtet zu werden. Von Zeit zu Zeit wird diese Definition überarbeitet, um dies zu verdeutlichen oder Fragen zu subtilen Problemen zu lösen. Weitere Informationen zu gemachten Änderungen sind unter Historie zu finden.

Freie Software ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass Nutzer die Freiheit haben Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und zu verbessern. Freie Software ist daher eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept zu verstehen, sollte man an frei wie in Redefreiheit denken, nicht wie in Freibier. Um darauf hinzuweisen, dass wir nicht gratis meinen, nennen wir sie auch manchmal Libre Software.

Wir kämpfen für diese Freiheiten, weil sie jedermann verdient. Mit diesen Freiheiten kontrollieren Nutzer (sowohl einzeln als auch gemeinsam) das Programm und was es für sie ausführt. Wenn nicht Nutzer das Programm kontrollieren, nennen wir es ein unfreies bzw. proprietäres Programm. Das unfreie Programm kontrolliert die Nutzer, und der Entwickler kontrolliert das Programm. Dies macht das Programm zu einem Instrument ungerechter Macht.

Ein Programm ist Freie Software, wenn Programmnutzer vier wesentliche Freiheiten haben:

Ein Programm ist freie Software, wenn es Nutzern adäquat all diese Freiheiten gewährt. Ansonsten ist es unfrei. Solange wir verschiedene unfreie Vertriebsschemata in Bezug darauf unterscheiden können, inwieweit sie dahinter zurückbleiben frei zu sein, betrachten wir sie alle gleichermaßen als unethisch.

In jedem angenommenen Szenario müssen diese Freiheiten zutreffen ‑ welchen Quellcode auch immer wir beabsichtigen zu benutzen (oder andere bewegen zu benutzen). Betrachten wir beispielsweise ein Programm A, das automatisch ein Programm B startet, um irgendetwas zu verarbeiten. Wenn wir beabsichtigen A zu distribuieren wie die Dinge stehen, impliziert das, dass dessen Nutzer B benötigen ‑ wir müssen somit beurteilen, ob sowohl A als auch B frei sind. Wenn wir beabsichtigen A so zu modifizieren, damit es B nicht benötigt, muss nur A frei sein, B können wir ignorieren.

Der weitere Text erläutert, was bestimmte Freiheiten adäquat macht oder nicht.

Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und […] der Öffentlichkeit freizugeben (Freiheit 2 und 3) bedeutet, dass man die Freiheit hat Kopien an jedermann überall weiterzugeben (entweder mit oder ohne Modifikationen, gratis oder gegen Gebühr für den Vertrieb). Frei sein bedeutet, diese Dinge (unter anderem) vornehmen zu können, ohne fragen oder für die Berechtigung zahlen zu müssen.

Außerdem sollte man auch die Freiheit haben Modifikationen vorzunehmen und privat im eigenen Werk oder Spiel zu nutzen, ohne auch nur deren Existenz zu erwähnen. Veröffentlicht man die Änderungen, sollte es nicht erforderlich sein, irgendjemand im Besonderen oder auf irgendeine bestimmte Weise zu benachrichtigen.

Die Freiheit, das Programm auszuführen bedeutet für jegliche Person oder Organisation die Freiheit zu haben, es auf jedem beliebigen Rechner für jede Art von Aufgabe und Zweck nutzen zu dürfen, ohne darüber mit dem Entwickler oder irgendeinem Unternehmen kommunizieren zu müssen. In dieser Freiheit ist der Nutzer das Ziel, nicht der Entwickler! Dem Nutzer steht es frei das Programm für eigene Zwecke auszuführen, und wenn man es an jemand anderen weitergibt, steht es dieser Person dann frei es für eigene Zwecke auszuführen, aber man ist nicht berechtigt, ihr eigene Absichten aufzuerlegen.

Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte bedeutet, dass nicht untersagt oder man davon abgehalten wird, wenn man es ausführen möchte. Welche Funktionalität das Programm hat oder ob es dafür, was man damit vor hat, geeignet ist, hat damit nichts zu tun.

Die Freiheit, Programmkopien aufs neue zu distribuieren muss binäre oder ausführbare Formen des Programms als auch den Quellcode für modifizierte und unmodifizierte Versionen beinhalten (die Distribution von Programmen in ausführbarer Form ist für bequem installierbare freie Betriebssysteme notwendig). Es ist in Ordnung, wenn es für bestimmte Anwendungen keine Möglichkeit gibt eine Binärdatei oder ausführbare Form zu erstellen (da einige Programmiersprachen diese Funktion nicht unterstützen), aber man muss die Freiheit haben solche Formen an Dritte weiterzugeben, sollte man eine Möglichkeit finden oder entwickeln, sie zu erstellen.

Damit Freiheit 1 und 3 (die Freiheiten, Änderungen vorzunehmen und geänderte Versionen zu veröffentlichen) sinnvoll sind, müssen Nutzer Zugang zum Quellcode des Programms haben. Daher ist die Zugänglichkeit des Quellcodes eine notwendige Bedingung für Freie Software. Verschleierter „Quellcode“ ist nicht wirklich Quellcode und zählt nicht als solcher.

Freiheit 1 umfasst die Freiheit, die eigene geänderte Version anstelle des Originals zu verwenden. Kommt das Programm in einem Produkt zum Einsatz, in dem die modifizierte Version eines Dritten, nicht jedoch die eigene ‑ eine als Tivoisierung bzw. Abriegelung (engl. ‚Lockdown‘) oder (in seiner praktizierenden perversen Terminologie) als „Secure Boot[1] bekannte Praxis ‑  ausgeführt wird, wird Freiheit 1 eher zu einem fadenscheinigen Vorwand anstatt einer praktischen Realität. Diese Binärdateien sind nicht freie Software, selbst wenn der Quellcode, von dem sie kompiliert werden, frei ist.

Die Zusammenführung der verfügbaren freien Unterroutinen und -module ist eine wichtige Möglichkeit, ein Programm zu modifizieren. Wenn die Programmlizenz eines entsprechend lizenzierten vorhandenen Moduls die Zusammenführung untersagt ‑ beispielsweise wenn man nicht der Copyrightinhaber des hinzuzufügenden Quellcodes sind ‑ dann ist die Lizenz zu restriktiv, um sich als frei zu qualifizieren.

Freiheit 3 umfasst die Freiheit, eigene modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben. Eine freie Lizenz kann auch andere Möglichkeiten der Freigabe zulassen. Mit anderen Worten muss es sich nicht um eine Lizenz mit Copyleft handeln. Allerdings qualifiziert sich eine Lizenz, die von modifizierten Versionen verlangt unfrei zu sein, nicht als freie Lizenz.

Damit diese Freiheiten wirklich gelten, müssen diese dauerhaft und unwiderruflich sein ‑ solange man nichts Unrechtes anstellt. Sofern Softwareentwickler die Macht haben, die Lizenz zu ihren Bedingungen zu widerrufen oder rückwirkend Beschränkungen hinzuzufügen, ohne dafür Anlass gegeben zu haben, ist die Software unfrei.

Allerdings sind bestimmte Richtlinien über die Art und Weise Freie Software zu verbreiten akzeptabel, sofern sie nicht den wesentlichen Freiheiten widersprechen. Copyleft ist beispielsweise (sehr vereinfacht) eine Richtlinie, die verhindert, dass bei einer Weiterverbreitung des Programms keine Beschränkungen hinzugefügt werden können, um Anderen wesentliche Freiheiten zu versagen. Diese Richtlinie widerspricht nicht den wesentlichen Freiheiten ‑ vielmehr schützt es sie.

Das GNU-Projekt verwendet Copyleft, um die vier Freiheiten rechtlich für jeden zu sichern. Wir glauben, es gibt wichtige Gründe, warum es besser ist Copyleft zu verwenden. Aber auch Freie Software ohne Copyleft ist ethisch vertretbar (siehe auch Kategorien freier und unfreier Software, wie sich Freie Software, Software mit Copyleft und andere Softwarekategorien aufeinander beziehen).

Freie Software ist nicht gleichbedeutend mit unkommerziell. Ein freies Programm muss für die kommerzielle Nutzung, die kommerzielle Entwicklung und den kommerziellen Vertrieb verfügbar sein. Die kommerzielle Entwicklung von freier Software ist nicht mehr unüblich. Solche freie kommerzielle Software ist sehr wichtig. Möglicherweise hat man Geld für Kopien freier Software ausgegeben oder Kopien unentgeltlich erhalten. Aber egal wie man die Kopien erhalten hat, man hat immer die Freiheit die Software zu kopieren und zu ändern, sogar Kopien zu verkaufen.

Ob eine Änderung eine Verbesserung darstellt, ist eine subjektive Angelegenheit. Wenn das Recht ein Programm zu modifizieren im Wesentlichen auf Änderungen beschränkt wird, die jemand anderes als Verbesserung betrachtet, ist das Programm unfrei.

Richtlinien, wie man eine modifizierte Version verpacken kann, sind allerdings akzeptabel, sofern sie nicht substantiell die Freiheit einschränken, modifizierte Versionen freizugeben oder modifizierte Versionen privat herzustellen und zu nutzen. Somit ist es akzeptabel, wenn die Lizenz verlangt den Namen der modifizierten Version zu ändern, ein Logo zu entfernen oder eigene Modifikationen als eigene zu identifizieren. Solange diese Bedingungen nicht so aufwändig sind, dass sie die Freigabe der Änderungen effektiv behindern, sind sie zulässig; man nimmt bereits andere Programmänderungen vor, ein paar mehr sollten kein Problem darstellen …

Richtlinien wie ‚wenn Sie Ihre Version auf diese Weise zur Verfügung stellen, müssen Sie sie auch auf diese Weise zur Verfügung stellen‘, können unter derselben Bedingung ebenfalls akzeptabel sein. Solch eine akzeptable Richtlinie wäre beispielsweise, dem früheren Entwickler auf dessen Bitte eine Kopie der modifizierten und verbreiteten Version zukommen lassen zu müssen (Hinweis: Eine solche Richtlinie lässt einen immer noch die Wahl, ob man seine Version überhaupt verbreiten möchte). Ebenfalls sind Richtlinien akzeptabel, die die Freigabe des Quellcodes für öffentlich einsetzbare Programmversionen an Nutzer verlangen.

Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn eine Lizenz die Änderung des Namens erfordert, durch den das Programm aus anderen Programmen aufgerufen wird. Das behindert wirksam die Freigabe der eigenen geänderten Version, um das Original, wenn durch jenen anderen Programmen aufgerufen, zu ersetzen. Diese Art von Anforderung ist nur dann akzeptabel, wenn es eine geeignete Alias-Funktion gibt, die erlaubt, den Namen des Originalprogramms als Decknamen für die modifizierte Version anzugeben.

Mitunter können staatliche Ausfuhrkontrollbestimmungen und Handelssanktionen die Freiheit beschränken, Programmkopien international zu verbreiten. Softwareentwickler haben nicht die Macht, diese Beschränkungen zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, aber sie können und müssen sich widersetzen sie als Nutzungsbedingungen des Programms aufzuerlegen. Dadurch betreffen die Beschränkungen keine Aktivitäten und Menschen außerhalb der Rechtsordnungen dieser Regierungen. Daher dürfen freie Softwarelizenzen keinen Gehorsam gegenüber allen nicht trivialen Ausfuhrbestimmungen als Bedingung für die Ausübung einer der wesentlichsten Freiheiten verlangen.

Lediglich die bloße Existenz von Ausfuhrbestimmungen ‑ ohne diese zu einer Bedingung der Lizenz selbst zu machen ‑ ist akzeptabel, da dies keine Nutzer beschränkt. Ist eine Ausfuhrbestimmung tatsächlich für Freie Software trivial, dann ist die erforderliche Bedingung kein tatsächliches Problem; jedoch ist sie ein potenzielles Problem, da eine spätere Änderung im Exportgesetz die Erfordernis trivial und damit die Software unfrei machen könnte.

Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung einer Lizenz eines unfreien Programms erforderlich machen. Dementsprechend, wenn beispielsweise eine Lizenz die Einhaltung mit den Lizenzen aller genutzten Programme erfordert, würde dies im Falle eines Nutzers, der unfreie Programme ausführt, die Einhaltung mit den Lizenzen dieser unfreien Programme erfordern. Das macht die Lizenz unfrei.

Bei einer freien Lizenz ist die Angabe zulässig, welches Recht anwendbar oder wo Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden müssen oder beides.[2]

Die meisten freien Softwarelizenzen beruhen auf dem Urheberrecht, und es gibt Beschränkungen, welche Arten von Anforderungen durch das Urheberrecht auferlegt werden können. Wenn eine auf dem Urheberrecht beruhende Lizenz Freiheit auf die oben beschriebene Weise respektiert, ist es unwahrscheinlich eine andere Art von Problem zu haben, dass nicht voraussehbar war (obwohl dies gelegentlich vorkommt). Einige freie Softwarelizenzen beruhen allerdings auf Verträgen, und Verträge können eine viel größere Bandbreite möglicher Beschränkungen auferlegen. Das bedeutet, es gibt viele Möglichkeiten wie solch eine Lizenz inakzeptabel restriktiv und unfrei sein könnte.

Es ist unmöglich alle Möglichkeiten aufzuführen, die auftreten könnten. Wenn eine vertragsbasierte Lizenz den Nutzer auf eine ungewöhnliche Weise beschränkt, was auf Urheberrecht beruhende Lizenzen nicht können und welches hier als nicht legitim erwähnt wird, werden wir darüber nachdenken müssen und wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sie unfrei ist.

Spricht man über Freie Software, empfiehlt es sich Begriffe wie verschenken oder kostenlos zu vermeiden, weil diese Begriffe implizieren, es würde um den Preis gehen, nicht um Freiheit. Einige gebräuchliche Begriffe wie Piraterie stellen Meinungen dar, von denen wir hoffen, dass Sie diese nicht unterstützen. Weitere voreingenommene oder irreführende Begriffe sind unter Zu vermeidende Wörter zu finden, ebenso verschiedene Übersetzungen des Begriffs Freie Software.

Abschließend noch der Hinweis, dass die in dieser Freie-Software-Definition angegeben Kriterien sorgfältige Überlegungen bei ihrer Interpretation erfordern. Um zu entscheiden, ob sich eine bestimmte Softwarelizenz als freie Softwarelizenz qualifiziert, beurteilen wir basierend auf diesen Kriterien, ob ihr Geist sowie der genaue Wortlaut passt. Enthält eine Lizenz übertriebene Beschränkungen, wird sie abgelehnt, auch wenn wir das Problem in diesen Kriterien nicht erwarteten. Manchmal spricht eine Lizenzanforderung ein Punkt an, der umfangreiche Überlegungen erfordert, einschließlich Diskussionen mit einem Rechtsanwalt, bevor entschieden werden kann, ob diese Anforderung annehmbar ist. Wird ein Punkt zum Abschluss gebracht, werden diese Kriterien aktualisiert, um verständlicher zu machen, warum sich bestimmte Lizenzen qualifizieren oder nicht.

Weitere Informationen, ob sich eine bestimmte Lizenz als freie Softwarelizenz qualifiziert, sind unter Verschiedene Lizenzen und Kommentare zu finden. Sollte die betreffende Lizenz nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter <licensing@gnu.org>.

Wenn Sie daran denken eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte zuvor an die Free Software Foundation. Die nur noch schwer überschaubare Ausuferung verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet für Nutzer einen erhöhten Aufwand, die Lizenzen überhaupt zu verstehen. Vielleicht können wir bei der Suche nach einer bereits vorhandenen freien Softwarelizenz behilflich sein, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Ist das nicht möglich, wenn tatsächlich eine neue Lizenz benötigt wird, können Sie mit unserer Hilfe sicherstellen, dass die Lizenz wirklich eine freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden.

Jenseits von Software

Software-Handbücher müssen frei sein, aus den gleichen Gründen, warum Software frei sein muss und weil Handbücher in der Tat Bestandteil der Software sind.

Die gleichen Argumente sind auch für andere Arten von Werken von praktischem Nutzen sinnvoll ‑ also Werke, die nützliches Wissen verkörpern wie etwa pädagogische Werke und Nachschlagewerke. Wikipedia ist das wohl bekannteste Beispiel.

Jegliches Werk kann frei sein, und die Freie-Software-Definition ist zu einer Definition von freien kulturellen Werken erweitert worden, die auf Werke jeglicher Art anwendbar sind.

Open Source, offener Quellcode?

Eine andere Gruppierung begann den Begriff „Open Source“ zu verwenden, um etwas ähnliches (aber nicht identisches) wie Freie Software zu meinen. Die Freie-Software-Gemeinschaft bevorzugt den Begriff Freie Software, denn, sobald man gehört hat, dass sich dieser auf Freiheit statt auf den Preis bezieht, ruft es Freiheit in Erinnerung. Das Wort offen bezieht sich niemals auf Freiheit.

Historie

Von Zeit zu Zeit wird diese Freie-Software-Definition überarbeitet. Diese substanziellen Änderungen sowie Verweise veranschaulichen genau, was geändert wurde.

Aufgrund anderer Änderungen an diesem Dokument, die die Definition oder deren Interpretationen selbst nicht beeinflussen, gibt es Lücken in den Versionsnummern. Beispielsweise sind keine Änderungen wie Nebenbemerkungen, Formatierung, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder andere aufgeführt. Eine vollständige Übersicht aller Änderungen sind mit Hilfe der CVSweb-Oberfläche zu finden.

Anmerkungen des Übersetzungsteams:

  1. [1] Secure Boot soll Rechner bereits vor dem Start des eigentlichen Betriebssystems mit kryptografischen Methoden gegen Angriffe „schützen“. So sollen etwa ausschließlich digital signierte Gerätetreiber mittels vereinheitlichter erweiterbarer Firmware-Schnittstelle (engl. Unified Extensible Firmware Interface, kurz UEFI) bzw. dessen Vorgänger EFI zwischen den einzelnen Komponenten eines Rechners und dem Betriebssystem geladen und ausgeführt werden können.
  2. [2] Dies bezieht sich auf US-Recht. Bei der Zuständigkeit von deutschen Gerichten handelt es sich um die Frage, welches Gericht im Einzelfall die Gerichtsbarkeit ausüben muss, in diesem Sinne also örtlich, sachlich und funktionell zuständig ist.

FSF„Unsere Mission ist die Freiheit zu bewahren, zu schützen und zu fördern, um Rechnersoftware nutzen, untersuchen, kopieren, modifizieren und weiterverbreiten zu können und die Rechte von Freie-Software-Nutzern zu verteidigen.“

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