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Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.

Copyleft. Was ist das?

Copyleft ist eine allgemeine Methode, ein Programm (oder ein anderes Werk) frei zu machen und zu verlangen, dass alle modifizierten und erweiterten Programmversionen ebenfalls frei sind.

Die einfachste Möglichkeit, ein Programm als Freie Software bereitzustellen, ist sie in die Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘ zu entlassen, nicht dem Urheberrecht unterliegend.[1] Dies erlaubt es, das Programm und dessen Verbesserungen mit anderen zu teilen ‑ sofern sie so aufgeschlossen sind. Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten, das Programm in proprietäre Software zu wandeln. Sie können viele oder wenige Änderungen vornehmen und das Ergebnis als proprietäres Produkt verbreiten. Menschen, die das Programm in dieser modifizierten Form erhalten, haben nicht die Freiheit, die der ursprüngliche Autor beabsichtigte; der Mittelsmann hat sie genommen.

Im GNU-Projekt ist es unser Ziel, allen Nutzern die Freiheit zu gewähren, GNU-Software weiterverbreiten und ändern zu können. Wenn Mittelsmänner die Freiheit nehmen könnten, würden wir vielleicht viele Nutzer haben, diese hätten aber keine Freiheit. Statt GNU-Software in die Gemeinfreiheit zu entlassen, räumen wir ein Copyleft ein. Copyleft besagt, dass jeder, der Software ‑ mit oder ohne Änderungen ‑ weiterverbreitet, diese zusammen mit der Freiheit weitere Kopien und Änderungen machen zu dürfen übergeben muss. Copyleft garantiert jedem Nutzer diese Freiheit.

Copyleft stellt auch für andere Programmierer einen Anreiz dar, um Freie Software hinzuzufügen. Wichtige freie Programme wie den GNU C++-Compiler gibt es nur aus diesem Grund.

Copyleft hilft auch Programmierern, die Verbesserungen zu Freie Software beitragen möchten, die Berechtigung hierzu zu erhalten. Diese Programmierer arbeiten häufig für Firmen oder Universitäten, die fast alles dafür tun würden, um mehr Geld einzunehmen. Programmierer könnten beispielsweise ihre Änderungen zur Gemeinschaft beitragen wollen, aber ihr Arbeitgeber könnte aus den Änderungen ein proprietäres Softwareprodukt machen wollen.

Erklären wir dem Arbeitgeber, es sei rechtswidrig die verbesserte Version, außer als Freie Software, zu verbreiten, wird gewöhnlich entschieden, diese als Freie Software freizugeben – statt wegzuwerfen.

Um ein Programm mit Copyleft zu versehen, stellen wir zunächst fest, dass es dem Urheberrecht unterliegt; dann fügen wir als Rechtsinstrument Vertriebsbedingungen hinzu, die jedem das Recht einräumen, den Quellcode des Programms oder jedes davon abgeleitete Programm zu nutzen, zu modifizieren und weiterzuverbreiten, aber nur, wenn die Vertriebsbedingungen unverändert bleiben. So werden der Quellcode und die Freiheiten rechtlich untrennbar miteinander verbunden.

Entwickler proprietärer Software verwenden Copyright, um Nutzern Freiheit zu nehmen; wir verwenden Copyright, um ihre Freiheit zu garantieren. Deshalb haben wir den Namen umgekehrt und Copyright in Copyleft geändert.

Copyleft ist eine Möglichkeit, das Copyright am Programm anzuwenden. Das bedeutet nicht den Anspruch auf das Copyright aufzugeben; tatsächlich würde dies ein Copyleft unmöglich machen. Das left in Copyleft ist kein Verweis auf das Verb verlassen ‑ nur auf die Richtung, die das Gegenteil von right, also rechts, ist.

Copyleft ist ein allgemeines Konzept, und Sie können ein allgemeines Konzept nicht direkt verwenden ‑ nur eine bestimmte Umsetzung des Konzepts. Im GNU-Projekt sind die genauen Vertriebsbedingungen, die wir für die meiste Software verwenden, in der GNU General Public License (GPL) enthalten (im HTML-, Nur Text- oder Texinfo-Format abrufbar). Siehe auch GNU Lizenzen: Häufig gestellte Fragen sowie Warum der FSF das Copyright zugeordnet wird.

Eine alternative Form des Copyleft, die GNU Affero General Public License (AGPL) (im HTML-, Nur Text- oder Texinfo-Format abrufbar), richtet sich an Programme, die auf Servern verwendet werden könnten. Sie stellt sicher, dass modifizierte Versionen, die verwendet werden um Dienste für die Öffentlichkeit zu implementieren, als Quellcode für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

Eine Kompromissform des Copyleft, die GNU Lesser General Public License (LGPL) (im HTML-, Nur Text- oder Texinfo-Format abrufbar), bezieht sich auf einige (aber nicht alle) GNU-Bibliotheken. Um mehr über die richtige Verwendung der GNU LGPL zu erfahren, siehe Warum man die Lesser GPL nicht für die nächste Bibliothek verwenden sollte.

Die GNU Free Documentation License (FDL) (im HTML-, Nur Text- oder Texinfo-Format abrufbar) ist eine Form des Copyleft zur Verwendung mit einem Handbuch, Lehrbuch oder anderem Dokument, um jedermann wirksam die Freiheit zum Kopieren und Weiterverbreiten zu gewährleisten, mit oder ohne Modifikationen, entweder kommerziell oder nichtkommerziell.

Die entsprechende Lizenz ist in vielen Handbüchern und in jeder GNU-Quellcode-Verteilung enthalten.

Alle diese Lizenzen sind so ausgelegt, dass Sie sie leicht auf eigene Werke anwenden können, vorausgesetzt, Sie sind der Urheberrechtsinhaber. Sie müssen die Lizenz dazu nicht modifizieren, sondern im Werk lediglich eine Kopie der Lizenz und in den Quelldateien einen Hinweis, der sich richtig auf die Lizenz bezieht, hinzufügen.

Die Verwendung derselben Vertriebsbedingungen für viele verschiedene Programme erleichtert das Kopieren von Quellcode zwischen verschiedensten Programmen. Haben alle dieselben Vertriebsbedingungen, gibt es kein Problem. Die LGPLv2 enthält eine Bestimmung, die die Änderung der Vertriebsbedingungen in die GPL erlaubt, damit Quellcode in ein anderes unter GPL abgedecktes Programm kopiert werden kann. LGPLv3 beinhaltet eine Ausnahme zur GPLv3, wodurch die Kompatibilität automatisch hergestellt wird.

Wenn Sie Ihr Programm mit Copyleft gemäß der GNU GPL oder GNU LGPL versehen möchten, siehe GNU Lizenzen: Tipps. Bitte beachten Sie, dass Sie den gesamten Text der gewählten Lizenz verwenden müssen. Jede ist ein integrales Ganzes, teilweise Kopien sind nicht zulässig.

Möchten Sie Ihr Handbuch mit Copyleft gemäß der GNU FDL versehen, finden Sie u. a. Hinweise unter Wie man diese Lizenz für eigene Dokumente nutzt und GNU FDL: Tipps. Auch bei der GNU FDL sind teilweise Kopien nicht zulässig.

Es ist ein Rechtsfehler, ein in einem Kreis an der Vertikalen gespiegeltes ‚C‘ statt einem Copyright-Zeichen (‚©‘ bzw. ‚(C)‘) zu verwenden. Copyleft basiert rechtlich auf dem Urheberrecht, so dass das Werk einen Urheberrechtsvermerk haben sollte. Ein Urheberrechtsvermerk erfordert entweder eins der genannten Copyright-Zeichen oder das Wort ‚Copyright‘.

Ein in einem Kreis an der Vertikalen gespiegeltes ‚C‘ hat keine besondere rechtliche Bedeutung und stellt keinen Urheberrechtsvermerk dar. Es kann auf Buchumschlägen, Postern usw. ganz amüsant sein, aber achten Sie darauf wie Sie es in Internetdokumenten darstellen!

Anmerkungen des Übersetzungsteams:

  1. [1] Software, die in die Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘ entlassen ist, bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung (der des Urhebers und des Nutzers). Nach US-Recht können auf alle Rechte verzichtet werden und Werke nicht dem Urheberrecht unterliegen. Nach deutschem Recht wird der Begriff häufig für Werke (auch amtliche) genutzt, die von vornherein nicht bzw. nur eingeschränkt dem Urheberrecht unterliegen. Ein völliger Verzicht ‑ etwa zugunsten der Allgemeinheit ‑ ist nicht möglich (kann allerdings mit dem Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt werden, von jedermann frei veränderbar zu sein).

FSF„Unsere Mission ist die Freiheit zu bewahren, zu schützen und zu fördern, um Rechnersoftware nutzen, untersuchen, kopieren, modifizieren und weiterverbreiten zu können und die Rechte von Freie-Software-Nutzern zu verteidigen.“

Die Free Software Foundation ist der organisatorische Hauptsponsor des GNU-Betriebssystems. Unterstützen Sie GNU und die FSF durch den Kauf von Handbüchern und Kleidung, als assoziiertes Mitglied oder mit einer Spende direkt an die FSF oder via Flattr.

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