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Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.

Warum es keine GIF-Dateien auf Webseiten von GNU gibt

Soweit wir wissen, gibt es heutzutage keine besondere Patentbedrohung mehr für das GIF-Format; Patente, die verwendet wurden um GIF anzugreifen, sind erloschen. Dennoch wird dieser Artikel sachdienlich bleiben, solange Programme durch Patente verboten werden können, da dieselben Dinge in allen Bereichen der Datenverarbeitung geschehen könnten. Siehe auch unsere Webauftritt-Richtlinien für GIF-Dateien sowie Webmastering-Richtlinien.

Aufgrund der Patente von Unisys und IBM für den LZW-Komprimierungsalgorithmus, der in GIF-Dateien genutzt wird, enthalten Webseiten von GNU keine GIF-Dateien. Diese Patente machen es Freie Software unmöglich, ordnungsgemäße GIF-Dateien zu erzeugen. Diese betreffen auch das Programm compress, was auch der Grund dafür ist, dass GNU es weder nutzt noch das Format anwendet.

Unisys und IBM meldeten beide im Jahr 1983 Patente an. Unisys (und möglicherweise auch IBM) beantragte diese in einigen Ländern. In den Patentdatenbanken, die wir durchsuchen konnten, scheint das späteste Ablaufdatum der 1. Oktober 2006 zu sein(1). Bis dahin dürfte wahrscheinlich jeder, der ein freies Programm zur Erstellung von GIF‑Dateien veröffentlicht, verklagt werden. Wir kennen keinen Grund, warum die Patentinhaber diese Prozesse verlieren würden.

Würden wir ein solches Programm trotzdem veröffentlichen, könnten Unisys und IBM es natürlich ‑ aus Gründen der Öffentlichkeitsarbeit ‑ für klüger halten, keine gemeinnützige Organisation wie die Free Software Foundation (FSF) zu verklagen. Stattdessen könnten sie die Programmnutzer, einschließlich Firmen, die GNU-Software weitervertreiben, verklagen. Wir meinen, es wäre kein verantwortungsbewusstes Verhalten, eine solche Situation heraufzubeschwören.

Viele denken, Unisys hätte die Berechtigung für den Vertrieb von Freie Software erteilt, um GIF-Dateien zu erstellen. Bedauerlicherweise ist das nicht, was Unisys 1995 tatsächlich zu dieser Angelegenheit sagte:

„Unisys verlangt keine Lizenzierung oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige GIF-basierte Anwendungen, einschließlich solcher für den Einsatz in Onlinediensten. Dieses Prinzip gilt auch für Softwareentwickler für das Internet. Unisys wird keine unbeabsichtigten Patentverletzungen von Entwicklern weiterverfolgen, die Softwareprodukte für das Internet vor 1995 erstellten. Das Unternehmen verlangt keine Lizenzierung oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige Angebote im Internet, einschließlich ‚Freeware‘“.

Tatsächlich erlaubt dies keine Freie Software die in einem freien Betriebssystem wie GNU verwendet werden kann. Sie erlaubt überhaupt keine Verwendung von LZW für andere Zwecke wie der Komprimierung von Dateien. Aus diesem Grund halten wir es für immer noch am besten, LZW abzulehnen und zu Alternativen wie GNU Gzip und PNG zu wechseln.

Die kommerzielle Weitervertrieb von Freie Software ist sehr wichtig und wir möchten, dass das GNU-System als Ganzes kommerziell weitervertrieben wird. Dies heißt, dass wir kein Programm zur Erzeugung von GIF-Dateien in GNU aufnehmen können, nicht unter den Unisys-Bedienungen.

Die Free Software Foundation ist eine nichtkommerzielle, gemeinnützige Organisation, also genau genommen sind die Einnahmen aus dem Verkauf unserer CD-ROMs kein Gewinn. Möglicherweise bedeutet dies, wir könnten ein GIF-Programm unseren CD-ROMs beifügen und uns darauf berufen, innerhalb des Umfangs der Unisys-Erlaubnis zu handeln ‑ oder vielleicht auch nicht. Aber da wir wissen, dass andere Distributoren von GNU nicht imstande sein würden es mit einzuschließen, wäre es nicht sehr sinnvoll, das zu tun.

Kurz nachdem Unisys seine Mitteilung machte, als sich das Netz im Allgemeinen wieder beruhigt hatte und dachte, Unisys hätte ihre Erlaubnis für freie GIF-generierende Software erteilt, schrieben wir die Rechtsabteilung mit der Bitte um Klärung an. Wir erhielten keine Antwort.

Selbst wenn Unisys tatsächlich ihre Einwilligung gegeben hätte, damit Freie Software GIF-Dateien erzeugt, müssten wir uns noch mit dem IBM-Patent beschäftigen. Sowohl das IBM- als auch das Unisys-Patent decken dieselbe „Erfindung“ ab ‑ das LZW-Komprimierungsverfahren (dies könnte ein Fehler seitens des US-Patent- und Markenamt sein, das für Inkompetenz und mangelndes Urteilsvermögen berühmt ist.)

GIF-Dateien zu entschlüsseln ist eine andere Frage. Die Patente von Unisys und IBM sind beide in einer Weise geschrieben, dass sie nicht für Programme gelten, die das LZW-Format lediglich dekomprimieren und nicht komprimieren können. Deshalb können und werden wir die Anzeige von GIF-Dateien in GNU-Software unterstützen.

Angesichts dieser Situation könnten wir weiterhin auf unseren Webseiten GIF-Dateien nutzen, wenn wir es wollten. Viele würden diese gerne für uns erzeugen und wir würden für die GIF-Dateien auf unserem Server nicht verklagt werden.

Aber wir meinen, dass, wenn wir die Software nicht verbreiten können um GIF-Dateien richtig zu erzeugen, dann sollten wir Niemanden solche Software für uns ausführen lassen. Abgesehen davon müssen wir eine Alternative empfehlen, wenn wir in GNU keine Software zur Erzeugung von GIF-Dateien bieten. Wir sollten die angebotene Alternative auch selbst nutzen.

1999 hatte Unisys folgendes zum Thema ihrer Patente zu sagen:

„Unisys wurde mehrfach gefragt, ob eine Unisys-Lizenz notwendig ist, um die durch Herunterladen aus dem Internet oder aus anderen Quellen erhaltene LZW-Software nutzen zu dürfen. Die Antwort ist einfach. In jedem Fall ist eine schriftliche Lizenzvereinbarung oder eine von einem autorisierten Unisys-Repräsentanten unterschriebene Erklärung für jede Nutzung, Verkauf oder Verbreitung von Software (einschließlich sogenannter ‚Freeware‘) und/oder Hardware, die LZW-Konvertierung bereitstellt (beispielsweise heruntergeladene Software).“

Mit dieser Aussage versucht Unisys zurückzunehmen, was sie 1995 aussagten, als sie Teile des Patents der Öffentlichkeit zugänglich machten. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung ist fraglich.

Ein weiteres Problem ist, dass die LZW-Patente ‑ und rechnerbezogene Patentideen generell ‑ im Allgemeinen ein Vergehen gegen die Freiheit der Programmierer sind, und alle Programmierer müssen zusammenarbeiten, um Software vor Patenten zu schützen.

Auch wenn wir eine Lösung finden könnten, um der Freie-Software-Gemeinschaft die Erstellung von GIF-Dateien zu ermöglichen, ist das nicht wirklich eine Lösung, nicht für das Problem als Ganzes. Die Lösung ist ein anderes Format und keine GIF-Dateien mehr zu verwenden.

Deshalb verwenden wir kein GIF, und hoffen, Sie werden es auch nicht.

Es ist möglich, unkomprimierte Bilder zu erstellen, die sich wie GIF-Dateien verhalten, in dem sie von Programmen angezeigt werden, die das GIF-Format dekodieren. Dies ist ohne Patentverletzungen möglich. Diese Pseudo-GIF-Dateien sind für einige Zwecke nützlich.

Es ist auch möglich, GIF-Dateien mit einer patentfreien Lauflängenkodierung zu erstellen, aber das erreicht nicht die Komprimierung, die normalerweise von einem GIF erwartet werden.

Wir haben uns entschieden, für unseren Webauftritt keine dieser Pseudo-GIF-Dateien zu verwenden, weil sie keine zufriedenstellende Lösung für das gemeinschaftliche Problem sind. Sie funktionieren, aber sind sehr groß. Das Internet braucht ein patentfreies komprimiertes Format, keine großen Pseudo-GIF-Dateien.

Das PNG-Format (portable Netzwerkgrafik) ist ein patentfreies komprimierbares Format. Wir hoffen, dass es große Unterstützung findet; dann werden wir es verwenden. Wir stellen PNG-Versionen der meisten Bilder auf diesem Server zum abrufen bereit.

Weitere Informationen über das GIF- sowie die allgemeine Software-Patentproblematiksind abrufbar.

Es gibt eine Bibliothek namens libungif, die GIF-Dateien lesen und unkomprimierte GIFs ausgeben kann, um das Unisys-Patent zu umgehen.

burnallgifs.org ist ein Webauftritt, um von der Verwendung von GIF-Dateien im Internet abzuschrecken.

Fußnote

(1) Wir konnten die Patentdatenbanken der USA, Kanada, Japan und der Europäischen Union durchsuchen. Das Unisys-Patent lief in den USA am 20. Juni 2003 ab, in Europa am 18. Juni 2004, in Japan am 20. Juni 2004 und in Kanada am 7. Juli 2004. Das US-Patent von IBM lief am 11. August 2006 ab. Das Software Freedom Law Center teilt mit, dass nach dem 1. Oktober 2006 keine nennenswerten Patentansprüche die Nutzung statischer GIFs behindern werden.

Animierte GIFs sind eine andere Geschichte. Wir wissen nicht, welche Patente sie abdecken könnten. Allerdings haben wir keine Berichte von Gefahren gegenüber der Benutzung von animierten GIFs gehört. Jede Software kann durch Patente bedroht werden, aber wir haben keinen besonderen Grund, animierte GIFs als Gefahr zu betrachten ‑ keinen besonderen Grund, sie zu meiden.

FSF„Unsere Mission ist die Freiheit zu bewahren, zu schützen und zu fördern, um Rechnersoftware nutzen, untersuchen, kopieren, modifizieren und weiterverbreiten zu können und die Rechte von Freie-Software-Nutzern zu verteidigen.“

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